Unsere Schulordnung

Schulordnung

Wir wollen uns in unserer Schule wohlfühlen, in Ruhe lernen, lehren und zusammen leben. Daher müssen wir uns an Regeln für unser Zusammensein halten.

  1. Umgang miteinander

Lernen, lachen und Spaß haben kann man nur dort, wo man freundlich miteinander umgeht. Probleme können wir in Ruhe und gemeinsam lösen.

Deshalb:

  • Wir begegnen anderen so, wie wir selber behandelt werden möchten.
  • Wir halten zusammen, arbeiten und spielen miteinander.
  • Wir helfen einander.
  • Wir achten das Eigentum anderer und gehen damit vorsichtig um.
  • Wir verhalten uns anderen gegenüber fair.
  • Wir beleidigen und provozieren andere Mitschüler nicht.
  • Wir fangen keinen Streit und keine Prügelei an.
  • Wir beschädigen unsere Schule nicht und werfen keinen Müll umher.
  • Jeder darf seine Meinung in angemessener Form äußern.
  1. Zusammenarbeit im Unterricht, tägliche Hausaufgaben
  • Damit wir alle lernen können, halten wir die Klassenregeln ein.
  • Wir verhalten uns so, dass niemand gestört wird und wir in Ruhe arbeiten können.
  • Wir frühstücken gemeinsam in den Klassen. Um die Umwelt zu schützen benutzen wir nur wiederverwendbare Brotdosen und Trinkflaschen.
  • Wir fertigen unsere Hausaufgaben zuverlässig an und üben täglich Lesen und Kopfrechnen.
  1. Verhalten im Schulgebäude
  • Unsere Schulflure und unser Treppenhaus sind keine Spiel- und Toberäume. Besonders während der Unterrichtszeiten muss in den Fluren Ruhe herrschen.
  • Jacken, Schuhe, Sportbeutel und Fahrradhelme gehören an die Garderobe oder an die dafür vorgesehenen Plätze. Wir werfen oder schießen nicht mit den Kleidungsstücken.
  • Wir spielen nicht in den Toiletten und hinterlassen sie sauber.
  1. Verhalten in den Pausen
  • Die beiden großen Pausen (9:55-10:15 Uhr, 11:55-12:15 Uhr) verbringen alle Schüler*innen auf dem Schulhof.
  • In beiden Pausen können wir uns Spielgeräte ausleihen. Am Ende der Pause bringen wir die Geräte wieder zurück. Für die Organisation der Ausleihe sind Schüler*innen der vierten Klassen verantwortlich.
  • In den Regenpausen, die durch dreimaliges Klingeln angesagt werden, bleiben wir in unseren Klassenräumen oder gehen unter Aufsicht in die Pausenhalle. Im Klassenzimmer gelten die vereinbarten Klassenregeln.
  • In der Pausenhalle und im Bereich der Ausleihe verhalten wir uns rücksichtsvoll, ruhig und toben nicht.
  • Wir werfen auf dem Schulhof nicht mit Gegenständen und im Winter nicht mit Schneebällen.
  • Mit Fußbällen spielen wir nur auf dem Rasenplatz, mit Basketbällen an den Körben.
  • Wir halten unseren Schulhof sauber. Müll gehört in die entsprechenden Mülleimer.
  • Wir befolgen die Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrkräfte und verlassen auf keinen Fall das Schulgelände.
  • Die große Pause endet mit dem ersten Klingeln um 10:15 Uhr bzw. 12:15 Uhr. Alle Schüler*innen gehen in die Klasse oder an ihren Treffpunkt. Der Unterricht beginnt mit dem zweiten Klingeln um 10:20 Uhr bzw. 12:20 Uhr.
  1. Verhalten vor und nach der Schule
  • Wir wählen immer den direkten und sichersten Schulweg.
  • Nach Möglichkeit gehen wir zu Fuß. Erst ab dem 3. Schuljahr (Radfahrprüfung) sollten wir mit dem Fahrrad allein zur Schule fahren.
  • Einfahrt und Lehrerparkplatz dürfen nicht befahren werden.
  • Wenn wir mit dem Fahrrad zur Schule kommen, muss dieses verkehrssicher sein. Wir tragen einen Fahrradhelm. Unser Fahrrad stellen wir in den Fahrradstand und schließen es ab. Auf dem Schulgelände müssen wir unser Fahrrad schieben.
  • Ab 7:50 Uhr können wir unter Aufsicht auf dem Schulgelände sein. Nach dem Klingeln um 8:00 Uhr gehen wir in unsere Klasse bzw. werden von unserer Lehrkraft abgeholt. Um 8:10 Uhr beginnt der Unterricht.
  • Die Eltern sollen uns zur Selbständigkeit erziehen und uns deshalb bereits vor dem Schulgebäude bzw. dem Schulgelände verabschieden.
  • Nach Schulschluss verlassen wir das Schulgelände und gehen zügig nach Hause.
  1. Digitale Medien
  • Die Nutzung digitaler Speichermedien (z.B. Handys, Smartphones, Smartwatches, …) ist während des Schulbetriebs untersagt (-> Schulmodus). Die Erziehungsberechtigten haften im Falle eines Verstoßes.
  • Die Mitnahme digitaler Speichermedien erfolgt auf eigene Gefahr. Die Schule haftet nicht für Schäden oder Verlust.
  • Auf Beschluss der Gesamtkonferenz vom 10.05.2021 wurde die Schulnetzwerklösung IServ als unterrichtsbegleitendes Material verbindlich eingeführt.
  • Eltern sowie Lehrkräfte verpflichten sich ihren IServ-Account regelmäßig zu kontrollieren und Nachrichten abzurufen (Kommunikationsmittel).
  • Mit dem Nachhaltigkeitsgedanken ersetzen Rundmails über IServ Informationen in Papierform, die keine Rückmeldung (mit Unterschrift) vonseiten der Eltern oder Erziehungsberechtigten erfordern.
  1. Was passiert bei Regelverletzungen?

Sollte doch einmal etwas schief gehen und wir etwas falsch gemacht haben: „Entschuldige bitte“ zu sagen tut nicht weh und kann einen großen Streit vermeiden.

Manches kann man wieder gut machen, indem man dem Geschädigten Ersatz leistet, zerstörte Dinge repariert oder neu kauft.

Bei Regelverstößen können weiterhin zum Beispiel folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Dienst zur Allgemeinheit (z.B. Müll aufsammeln, Garderoben im Flur aufräumen)
  • Pausenverbot
  • Fußballverbot
  • Abschreiben aus der Schulordnung

(Überarbeitet durch den Schulvorstand am 10.10.2022, beschlossen durch die Gesamtkonferenz am 14.11.2022)