1. Anmeldung
Etwa 15 Monate vor der Einschulung erhalten Sie von der Stadt Delmenhorst und der für Sie zuständigen Schule eine Einladung zur Anmeldung Ihres Kindes.
Zur Anmeldung erwarten wir Sie und Ihr Kind. Dabei werden Ihre Daten und die Ihres Kindes aufgenommen.
2. Verfahren zur Feststellung des Sprachbestandes
In einem kindgerechten spielerischen Verfahren werden die deutschen Sprachkenntnisse des Kindes von Lehrkräften überprüft. Die Sprachstandsfeststellung findet ein Jahr vor der Einschulung (im Mai) statt.
3. Sprachfördermaßnahmen
Sollten die Sprachkenntnisse nicht ausreichen, werden Sprachfördermaßnahmen in enger Kooperation mit den Kindergärten von Lehrkräften der Grundschule durchgeführt. Sie beginnen ein Jahr vor der Einschulung und finden in der Regel in den Räumlichkeiten des Kindergartens statt.
4. Einschulung
Einige Wochen vor der Einschulung findet ein Elterninformationsabend statt, auf dem Sie viele wichtige Informationen zur Einschulung und der Arbeit in der Grundschule, speziell im 1. Schuljahr erhalten.
Am Einschulungstag werden die Kinder nach einem kurzen offiziellen Programm an der Grundschule Deichhorst aufgenommen. Am Einschulungstag findet bereits eine erste Unterrichtsstunde für die neuen Schülerinnen und Schüler statt.
Der Einstieg in das Schulleben wird den Schulneulingen durch Paten aus den 3. Klassen erleichtert.
5. Schullaufbahnempfehlung
Am Ende der vierten Klasse erhält ihr Kind nicht nur ein Zeugnis, sondern auch eine Empfehlung, welche weiterführende Schule es nach der Grundschule besuchen sollte (Schullaufbahnempfehlung).
Ziel des Verfahrens ist es, Sie durch umfassende Information und Beratung bei der Entscheidung einer geeigneten weiterführenden Schulform für Ihr Kind zu unterstützen.
Danach erfolgt der Wechsel auf die weiterführende Schule (Gymnasium, Realschule, Hauptschule, IGS).
Die Durchlässigkeit des Schulwesens in Niedersachsen garantiert, dass auch in späteren Schuljahrgängen ein Schulformwechsel möglich ist.
Zeitlicher Ablauf:
1.
Im zweiten Schulhalbjahr des 3. Schuljahrgangs werden sie in Veranstaltungen über den Bildungsauftrag, die Leistungsanforderungen und Arbeitsweisen der weiterführenden Schulen von der Grundschule informiert.
2.
In der Zeugniskonferenz zum Ende des ersten Schulhalbjahres der 4. Klasse erfolgt eine erste Beratung über die voraussichtlich geeignete Schulform. Das Ergebnis dieser Beratung wird ihnen auf einem Formblatt mitgeteilt.
3.
Im Anschluss erfolgt ein erstes Beratungsgespräch, in dem die Ergebnisse der vorläufigen Schullaufbahnempfehlung erläutert werden.
4.
Nach diesem Gespräch wird die von den Erziehungsberechtigten für ihr Kind gewünschte zukünftige Schule erfragt.
5.
Ca. sechs Wochen vor Schuljahresende beschließt die Zeugniskonferenz dann die endgültige Schullaufbahnempfehlung.
6.
Die Zeugnisausgabe und Bekanntgabe der Schullaufbahnempfehlung erfolgt 4 bis 6 Wochen vor Schuljahresende. Auf Anfrage kann ein zweites Beratungsgespräch stattfinden. Sie müssen bis eine Woche nach Erhalt der Empfehlung Ihr Kind an der entsprechenden weiterführenden Schule anmelden. Über die genauen Termine werden Sie informiert.

